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Kontakt: Frank Richter
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Die Ambulanten
Erziehungshilfen wurden von F.
Richter im Dezember 1998 gegründet.
Die Ambulanten
Erziehungshilfen kooperieren mit anderen Einrichtungen, Lehrern,
Ärzten, Psychologen, und anderen Trägern der Jugendhilfe. |
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Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) § 2 Abs. 2 Ziffer
4 So flexibel wir uns auf den Klienten einstellen wollen, so schwierig
erscheint der Versuch die ambulanten
Hilfen zu kategorisieren. Gemeinsam mit dem
zuständigen Jugendamt suche ich nach individuellen Hilfeansätzen. Dabei
gelten die §§ 27 ff KJHG als Orientierung. Eine klassische Abgrenzung der
Hilfeformen erscheint jedoch nicht mehr zeitgemäß. Die Kinder und
Jugendlichen haben sich in den vergangenen Jahren verändert. Das KJHG fordert einen Kanon differenzierter
Hilfeformen, die dem Bedarf an Hilfe gerecht werden müssen. Jeder
Jugendliche soll genau die Hilfeform erhalten, die seiner Lebenssituation und
seinem Bedarf entspricht. Die ambulanten Hilfen orientieren sich am Lebensumfeld des Klienten. Er erhält keine Unterstützung in Teilbereichen, sondern
er wird im bestehenden System gefördert. Das Lebensumfeld wird dabei i.d.R. integriert und nicht
ausgesondert. Unser Angebot wendet sich in erster Linie an männliche Kinder
und Jugendliche ab 10 Jahren (bei
Hilfen nach § 31 auch jünger!) und Familien. Dabei unterscheiden wir ambulante Hilfen als: ·
eine präventive Maßnahme zur Verhinderung einer
Heimkarriere, ·
familienergänzende Erziehungsform, ·
ein Angebot an Jugendliche und junge Menschen, die in der
herkömmlichen Heimerziehung nicht mehr erreichbar sind, ·
Hilfe zur Klärung des Bedarfs und der Ziele über einen
bestimmten Zeitraum, ·
Betreutes Wohnen, ·
eine Form der Intensiven sozialpädagogischen
Einzelbetreuung, ·
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder. Der Träger ist somit in der Lage, Hilfen gem. der §§ 30, 31, 34 (in Form des betreuten
Einzelwohnens ab 17 Jahre), 35 und 35a i.V.m. 41 KJHG individuell auszugestalten. ·
Darüber hinaus verfügt der Träger über weitgehende
Erfahrungen in der sozialpädagogischen Begleitung der ADS-Therapie
(Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom). |
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(Auswahl) |
·
das Kind / den Jugendlichen soweit stabilisieren, dass
er in seinem Lebensumfeld verbleiben und dort
zufrieden leben kann, ·
eine Fremdplatzierung soll ganz klar vermieden werden, ·
ein Setting schaffen, welches den Klienten befähigt,
sein Leben langfristig selbst zu
bewältigen, ·
Aufbau und Erleben eines exklusiven tragfähigen und
kontinuierlichen Beziehungsangebotes, ·
ganzheitlicher Bildungsansatz, Förderung der gesamten
Persönlichkeit mit ihren psychischen, kognitiven und physischen Anteilen, ·
Erweiterung des Erfahrungs- und Denkhorizontes, ·
Ausleben und Nachholen kindlicher Anteile, ·
Anleitung in lebenspraktischen Bereichen, ·
persönliche Wertschätzung erfahren, andere Menschen
respektieren, ·
die Bedeutung von Regeln, Normen und Werten im
Zusammenleben mit anderen Menschen begreifen und akzeptieren und auf diesem
Hintergrund mitgestalten, ·
die Tragweite und Konsequenz eigenen Handelns
realistisch einschätzen lernen, ·
Kritik annehmen und angemessene Kritik üben lernen, ·
sich auf neue Lernfelder einlassen, Erfahrungen des
Gelingens machen und mit Misserfolgen umgehen lernen, ·
Wecken vorhandener Potentiale, Stärkung des
Selbstwertgefühls und des Selbstvertrauens, ·
eine realistische Einschätzung eigener Leistungen
entwickeln und positive Anerkennung von außen erfahren, ·
eigene Ausdrucksmöglichkeiten im künstlerischen,
musischen, handwerklichen und sportlichen Bereich erproben, ·
Freizeitinteressen entwickeln, erweitern und pflegen, ·
Aufgaben und Pflichten erkennen und sich selbständig um
ihre Erledigung kümmern, ·
Kontakte zu Gleichaltrigen aufnehmen, pflegen und ein
neues Peergruppenverhalten einüben, ·
Wahrnehmungs- und Konzentrationsvermögen schulen, ·
sich klar werden über seine familiäre Situation,
Selbständigkeit bzw. Unabhängigkeit entwickeln. |
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Die
Aufnahme |
Voraussetzung für
die Übernahme der Hilfe ist, dass die Klienten mit der ambulanten
Hilfe einverstanden sind und mögliche Ziele der Hilfe formulieren können! Mögliche Aufnahmegründe - Die Klienten: · wollen in der
Familie weiterhin leben, haben aber dort Probleme, · benötigen über die
stationäre Hilfe hinaus Einzelbetreuung, · können nicht in
Gruppen leben, · passen nicht in ein
Heim, · sollen und wollen
im Anschluss an eine Unterbringung in einem Heim noch eine gewisse Zeit
begleitet werden, · sind durch nichts
anderes erreichbar. Ablauf · Kontaktaufnahme
durch das zuständige Jugendamt oder den bisherigen Träger einer Hilfemaßnahme
(Die Beauftragung kann jedoch nur über das
Jugendamt erfolgen.) · Kontaktaufnahme zwischen dem jungen Menschen
und dessen Eltern einerseits und dem Träger andererseits · Kennlernphase – ein
oder mehrere Treffen des
Kindes/Jugendlichen mit der Fachkraft · Hilfeplantermin mit
Feststellung des individuellen Hilfebedarfes · Erstellung einer
individuellen Leistungsbeschreibung mit Aussagen über: - die gesetzlichen
Grundlagen, - die jeweilige
Fachkraft, - die Leistungen
und Angebote, - geplante Dauer
der Leistung, - einzelfallbezogene
Zielformulierungen, - sicherheitsrelevante
Fragen (z.B. bei sportl. Aktivitäten),
- Zusammenarbeit
mit der Herkunftsfamilie und mit dem jeweils zuständigen Jugendamt, - Prozessbegleitung,
Zielkontrolle, Fachberatung und Kosten. |
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Die
pädagogischen Leistungen |
Erstes zentrales
Ziel einer gelingenden persönlichkeitsfördernden Arbeit ist der Aufbau einer
Beziehung zwischen Fachkraft und jungem Menschen. Durch die Integration
handlungs- und erlebnispädagogischer Angebote wird dieser Aufbau erleichtert.
Der Zugang zu oft verschütteten Fähigkeiten des jungen Menschen wird möglich.
Gegenseitige
Offenheit ist Voraussetzung hierfür. Der junge Mensch steht im Fordergrund
aller Bemühungen. Die
Arbeit erfolgt ressourcenorientiert, das heißt Orientierung an den Stärken
und Fähigkeiten der jungen Menschen. Die jeweilige Fachkraft erfährt laufend
Reflexion, Rückmeldung, Unterstützung oder Kritik. |
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Die Methoden |
Der Grundgedanke bei den Hilfen ist, dass
nicht das Kind / der Jugendliche sich in einen bestehenden, u.U., sehr
starren Rahmen einpassen soll, wobei dieser Rahmen für die meisten der
Jugendlichen in öffentlicher Erziehung passend erscheint; sondern die
Hilfeform wird bei jedem Klienten immer wieder neu angepasst und vereinbart. Dies setzt große
Flexibilität voraus. Als Wege kristallieren sich dabei heraus: ·
Einzel- und Gruppengespräche ·
soziale Gruppenarbeit (z.B. Integration in separate Sportangebote oder Ferienaktivitäten) ·
sozialpädagogische Betreuung -
Begleitung,
Beratung, -
Übungen ·
erlebnispädagogische Kurzzeitmaßnahmen ·
Gemeinwesenorientiertheit (Einbeziehung des Umfeldes
wie den Sportverein, die Beratungsstelle oder vielleicht auch die Nachbarn –
Information über Angebote im Wohnumfeld, Vernetzung) ·
„Canepädagogik“ – „tier-(hund)gestützte Therapie“ -
Aufbau von
Vertrauen, -
Übernahme von
Verantwortung für das Tier, -
Tranining mit
sozial-unsicheren Kindern/Jugendlichen, -
Abbau von
Aggression etc. ·
Intensive Einzelbetreuung als Standortprojekt im
Ausland -
über längeren
Zeitraum, -
1 : 1 Betreuung, -
z.B. wenn zeitlich
begrenzte Trennung vom sozialen Umfeld erforderlich ist, -
zur Selbstfindung –
als „Auszeit“, -
als Möglichkeit zur
Suche nach bzw. Entwicklung individueller Stärken und Fähigkeiten
(handwerklich, sportlich o.a.) |
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Die Zusammenarbeit mit der
Familie
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Die laufende gemeinsame Hilfeplanung aller
Beteiligter erfolgt auf der Basis einer offenen Zusammenarbeit.
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Die Angebote wenden sich an Kinder und Jugendliche in
besonderen Lebenslagen – und zum Teil auch an deren Angehörige und an das
Umfeld. Hierfür werden in erheblichem Umfang
öffentliche Mittel aufgewendet. Damit die anvisierten Ziele auch erreicht werden können
und um die erreichten Ergebnisse zu sichern, verpflichten wir uns zu
folgenden Standards: ·
Vorlage eines Führungszeugnisses bei Vertragsabschluß
bzw. Einstellung ·
fachlicher Austausch wöchentlich im Team ·
Fallbesprechungen ·
Supervision ·
ständige Fortbildung (intern und extern) ·
Erstellung eines überprüfbaren Erziehungsplanes (in
Zusammenhang mit der Fallbesprechung) ·
gemeinsam erstellter Hilfeplan ·
Dokumentation der Maßnahme ·
Sicherstellung einer Rufbereitschaft (Tag und Nacht) ·
Abschluss der erforderlichen Betriebsversicherungen ·
gewissenhafte Kalkulation und eine anerkannte
Buchführung |
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Die jeweilige Fachkraft nimmt sich eines
Kindes / Jugendlichen an. Sie / Er erklärt sich bereit, das Kind / den
Jugendlichen nicht nur zu fördern, sondern er nimmt den jungen Menschen auch
partiell in sein privates Lebensumfeld auf. Der junge Mensch erfährt
Ehrlichkeit und Echtheit, er erfährt sich als Mittelpunkt der Bemühungen. Die
Qualität der Betreuung ist abhängig vom Grad der Identifikation der Fachkraft
mit dem pädagogischen Setting. Berufliches Tun steht in engem Zusammenhang mit
dem privatem Leben. |
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Qualitätsstandards
hinsichtlich der Fachkräfte |
Mein Team setzt sich auf der
Grundlage eines Franchise-Vertrages aus freiberuflichen Fachkräften,
Selbständigen und deren Festangestellten zusammen. Die bilden ein Team, das
nach individuellen Hilfeansätzen sucht und in der Lage ist, die Hilfe
umfassend zu gewähren. Die Partner haben entweder eine Ausbildung
als Sozialpädagoge, Jugend- und Heimerzieher oder Psychologe. Sie verfügen über mehrjährige Erfahrung in
der Heimerziehung bzw. der ambulanten HzE und kennen die Probleme unserer
Kinder und Jugendlichen. Alle Fachkräfte haben bewiesen, dass sie
den spezifischen Anforderungen einer ganzheitlichen Betreuungsmaßnahme
gerecht werden. Ihr bisheriger Lebensweg und ihre berufliche Erfahrung
belegen, dass sie in der Lage sind, eine tragfähige Beziehung zum jungen
Menschen aufbauen und längerfristig gestalten zu können.
·
Lebenserfahrung und Reife ·
verschiedene berufliche Erfahrungen ·
pädagogische Qualifikation ·
Erfahrung in der pädagogischen / therapeutischen Arbeit
mit schwierigen jungen Menschen ·
diagnostische Fähigkeiten ·
Abgrenzungsvermögen ·
Kooperationsfähigkeit ·
Kritikfähigkeit ·
Planungsvermögen ·
Verlässlichkeit ·
Die Fähigkeit, eigenes erzieherisches Handeln zu
reflektieren und zu dokumentieren. Laufender Austausch über den Verlauf des erzieherischen
Prozesses wird gewährleistet. Zusätzliche Angebote wie Supervision werden im
Einzelfall bei Bedarf ermöglicht. |
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Den Aufwand
berechne ich mit einem Stundensatz in Höhe von 38,88 EUR. Dabei wird vor Beginn
der Maßnahme mit dem Kostenträger der Umfang der Betreuung festgelegt. Je nach
Vereinbarung des Umfangs der Maßnahme übernehme ich auch die Kosten für o
die Wohnung, o
Taschengeld, o
Haushaltsgeld, o
und Fahrtkosten. Bei einem Aufwand
über 20 Wochenstunden für intensive Einzelbetreuungen errechne ich einen
Tagessatz. Anfahrtskosten und Ausfallzeiten werden nicht in
Rechnung gestellt! Sprechen Sie mit uns über Rabatte! |
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