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Kontakt: Frank Richter
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Die Ambulanten Erziehungshilfen wurden von F. Richter im Dezember
1998 gegründet.
Die Ambulanten Erziehungshilfen kooperieren mit anderen Einrichtungen, Lehrern, Ärzten,
Psychologen, und anderen Trägern der Jugendhilfe. |
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Kinder- und Jugendhilfegesetz
(KJHG) § 2 Abs. 2 Ziffer 4 So flexibel
wir uns auf den Klienten einstellen wollen, so schwierig erscheint der
Versuch die ambulanten Hilfen zu
kategorisieren. Gemeinsam mit dem zuständigen Jugendamt suche ich nach individuellen
Hilfeansätzen. Dabei gelten die §§ 27 ff KJHG als Orientierung. Eine
klassische Abgrenzung der Hilfeformen erscheint jedoch nicht mehr zeitgemäß. Die Kinder und Jugendlichen haben sich in den
vergangenen Jahren verändert. Das KJHG fordert einen Kanon
differenzierter Hilfeformen, die dem Bedarf an Hilfe gerecht werden müssen. Jeder
Jugendliche soll genau die Hilfeform erhalten, die seiner Lebenssituation und
seinem Bedarf entspricht. Die ambulanten Hilfen orientieren
sich am Lebensumfeld des Klienten. Er erhält keine Unterstützung in
Teilbereichen, sondern er wird im bestehenden System gefördert. Das Lebensumfeld wird dabei i.d.R.
integriert und nicht ausgesondert. Unser Angebot wendet sich in
erster Linie an männliche Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren (bei Hilfen nach § 31 auch jünger!) und
Familien. Dabei unterscheiden wir ambulante
Hilfen als: ·
eine präventive Maßnahme zur Verhinderung einer Heimkarriere, ·
familienergänzende Erziehungsform, ·
ein Angebot an Jugendliche und junge Menschen, die in der
herkömmlichen Heimerziehung nicht mehr erreichbar sind, ·
Hilfe zur Klärung des Bedarfs und der Ziele über einen bestimmten
Zeitraum, ·
Betreutes Wohnen, ·
eine Form der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung, ·
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder. Der Träger ist somit in der Lage,
Hilfen gem. der §§ 30, 31, 34 (in
Form des betreuten Einzelwohnens ab
16 Jahre), 35 und 35a i.V.m. 41 KJHG individuell auszugestalten. ·
Darüber hinaus verfügt der Träger über weitgehende Erfahrungen in der
sozialpädagogischen Begleitung der ADS-Therapie (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom). |
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(Auswahl) |
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Die
Aufnahme |
Voraussetzung für die Übernahme
der Hilfe ist, dass die Klienten mit der ambulanten Hilfe
einverstanden sind und mögliche Ziele der Hilfe formulieren können! Mögliche Aufnahmegründe - Die Klienten: Ø
wollen in der Familie weiterhin leben, haben aber dort Probleme, Ø
benötigen über die stationäre Hilfe hinaus Einzelbetreuung, Ø
können nicht in Gruppen leben, Ø
passen nicht in ein Heim, Ø
sollen und wollen im Anschluss an eine Unterbringung in einem Heim noch eine gewisse
Zeit begleitet werden, Ø
sind durch nichts anderes erreichbar. Ablauf ·
Kontaktaufnahme durch das zuständige Jugendamt oder den bisherigen Träger
einer Hilfemaßnahme (Die Beauftragung
kann
jedoch nur über das Jugendamt erfolgen.) ·
Kontaktaufnahme zwischen dem jungen Menschen und dessen Eltern einerseits und dem
Träger andererseits · Kennlernphase – ein oder mehrere
Treffen des Kindes/Jugendlichen mit der Fachkraft ·
Hilfeplantermin mit Feststellung des individuellen Hilfebedarfes ·
Erstellung einer individuellen Leistungsbeschreibung mit ·
Aussagen über: ·die gesetzlichen Grundlagen, ·die jeweilige Fachkraft, ·die Leistungen und Angebote, ·geplante Dauer der Leistung, ·einzelfallbezogene
Zielformulierungen, ·sicherheitsrelevante Fragen (z.B. bei sportl.
Aktivitäten), ·Zusammenarbeit mit der
Herkunftsfamilie und mit dem jeweils
zuständigen Jugendamt, ·Prozessbegleitung, Zielkontrolle,
Fachberatung und Kosten. |
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Die
pädagogischen Leistungen |
Erstes zentrales Ziel einer gelingenden persönlichkeitsfördernden
Arbeit ist der Aufbau einer Beziehung zwischen Fachkraft und jungem Menschen.
Durch die Integration handlungs- und erlebnispädagogischer Angebote wird dieser
Aufbau erleichtert. Der Zugang zu oft verschütteten Fähigkeiten des jungen
Menschen wird möglich. Gegenseitige Offenheit ist Voraussetzung
hierfür. Der junge Mensch steht im Fordergrund aller Bemühungen. Die Arbeit
erfolgt ressourcenorientiert, das heißt Orientierung an den Stärken und
Fähigkeiten der jungen Menschen. Die jeweilige Fachkraft erfährt
laufend Reflexion, Rückmeldung, Unterstützung oder Kritik. |
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Die |
Der Grundgedanke bei den Hilfen ist, dass nicht das Kind / der
Jugendliche sich in einen bestehenden, u.U., sehr starren Rahmen einpassen
soll, wobei dieser Rahmen für die meisten der Jugendlichen in öffentlicher
Erziehung passend erscheint; sondern die Hilfeform wird bei jedem Klienten
immer wieder neu angepasst und vereinbart. Dies setzt große Flexibilität
voraus. Als Wege kristallieren sich dabei heraus:
-
Begleitung, Beratung, -
Übungen
-
Aufbau von Vertrauen, -
Übernahme von Verantwortung für
das Tier, -
Tranining mit sozial-unsicheren Kindern/Jugendlichen, -
Abbau von Aggression etc.
-
über längeren Zeitraum, -
1 : 1 Betreuung, -
z.B. wenn zeitlich begrenzte
Trennung vom sozialen Umfeld erforderlich ist, -
zur Selbstfindung – als „Auszeit“, -
als Möglichkeit zur Suche nach
bzw. Entwicklung individueller
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Die Zusammenarbeit mit der Familie
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Die laufende gemeinsame Hilfeplanung aller
Beteiligter erfolgt auf der Basis einer offenen Zusammenarbeit. dem Bedarf im Einzelfall (z.B. als
Erziehungsberatung, Informationsgespräche etc.). |
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Die Angebote wenden sich an Kinder
und Jugendliche in besonderen Lebenslagen – und zum Teil auch an deren Angehörige
und an das Umfeld. Hierfür werden in erheblichem Umfang öffentliche Mittel aufgewendet. Damit die anvisierten Ziele auch
erreicht werden können und um die erreichten Ergebnisse zu sichern,
verpflichten wir uns zu folgenden Standards:
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Die jeweilige Fachkraft nimmt sich eines Kindes / Jugendlichen an. Sie
/ Er erklärt sich bereit, das Kind / den Jugendlichen nicht nur zu fördern,
sondern er nimmt den jungen Menschen auch partiell in sein privates Lebensumfeld
auf. Der junge Mensch erfährt Ehrlichkeit und Echtheit, er erfährt sich als
Mittelpunkt der Bemühungen. Die Qualität der Betreuung ist abhängig vom Grad
der Identifikation der Fachkraft mit dem pädagogischen Setting. Berufliches
Tun steht in engem Zusammenhang mit dem privatem
Leben. |
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Qualitätsstandards
hinsichtlich der Fachkräfte |
Mein Team setzt sich
auf der Grundlage eines Franchise-Vertrages aus freiberuflichen Fachkräften, Selbständigen
und deren Festangestellten zusammen. Die bilden ein Team, das nach
individuellen Hilfeansätzen sucht und in der Lage ist, die Hilfe umfassend zu
gewähren. Die Partner haben entweder eine
Ausbildung als Sozialpädagoge, Jugend- und Heimerzieher oder Psychologe. Sie verfügen über mehrjährige
Erfahrung in der Heimerziehung bzw. der ambulanten HzE und kennen die
Probleme unserer Kinder und Jugendlichen. Alle Fachkräfte haben bewiesen, dass sie den spezifischen
Anforderungen einer ganzheitlichen Betreuungsmaßnahme gerecht werden. Ihr
bisheriger Lebensweg und ihre berufliche Erfahrung belegen, dass sie in der
Lage sind, eine tragfähige Beziehung zum jungen Menschen aufbauen und
längerfristig gestalten zu können.
Laufender Austausch über den
Verlauf des erzieherischen Prozesses wird gewährleistet. Zusätzliche Angebote
wie Supervision werden im Einzelfall bei Bedarf ermöglicht. |
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Den Aufwand berechne ich mit einem
Stundensatz in Höhe von 33,- EUR. Dabei wird vor Beginn der Maßnahme
mit dem Kostenträger der Umfang der Betreuung festgelegt. Je nach Vereinbarung des Umfangs der
Maßnahme übernehme ich auch die Kosten für o
die Wohnung, o
Taschengeld, o
Haushaltsgeld, o
und Fahrtkosten. Bei einem Aufwand über 20
Wochenstunden für intensive Einzelbetreuungen errechne ich einen
Tagessatz. Anfahrtskosten und Ausfallzeiten werden nicht in Rechnung gestellt! Sprechen Sie mit uns über Rabatte! |
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